§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber professionelle Foto- und/oder Videografie-Dienstleistungen gemäß der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der genaue Umfang der Leistungen, einschließlich Art, Ort und Datum der Durchführung, wird in einer separaten Leistungsbeschreibung oder Angebotserstellung festgelegt.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten und im Angebot ausgewiesenen Paketpreis. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Soweit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Fällt der Auftragnehmer unter die Regelbesteuerung, verstehen sich die angegebenen Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages ist nach Vertragsabschluss fällig.
(3) Die Restzahlung (80 % des Gesamtbetrages) wird nach der Hochzeit mit Stellung der Abschlussrechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig (§ 288 BGB). Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Mahngebühren zu erheben.
(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Lieferung des Materials bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzuhalten (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
§ 3 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. In diesem Fall fallen folgende Stornogebühren an:
-
Stornierung bis 12 Wochen vor dem Termin: Einbehalt der Reservierungsgebühr (20 %)
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12 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme
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Weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 80 % der Auftragssumme
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Am Tag der Veranstaltung / Ohne Absage: 100 % der Auftragssumme
(2) Sollte der Auftragnehmer aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, wird er sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf die Gestellung eines Ersatzfotografen/Videografen besteht jedoch nicht. Falls kein Ersatz gestellt werden kann, wird bereits geleistete Vergütung anteilig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Übernahme von Mehrkosten für einen Drittanbieter) sind in Fällen höherer Gewalt oder Krankheit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Fotos und Videos gemäß § 7 UrhG. Ein Verkauf oder die Abtretung des Urheberrechts ist gesetzlich ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke (z. B. private Nutzung, Social Media, Werbung).
Eine kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Nutzung des erstellten Bild- und Videomaterials zur Eigenwerbung des Auftragnehmers (z. B. Portfolio, Website, Social Media) ist fester Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen und in den standardmäßigen Paketpreisen bereits berücksichtigt. Mit Unterzeichnung des Vertrages gilt die Zustimmung zur anonymisierten Veröffentlichung als erteilt.
(4) Wünscht der Auftraggeber eine vollständige Privatsphäre (Ausschluss jeglicher Eigennutzung durch den Auftragnehmer), kann dies durch das "100 % Privacy-Upgrade" gegen einen festen Aufpreis hinzugebucht werden. In diesem Fall verzichtet der Auftragnehmer vollständig auf jegliche Veröffentlichung der Werke. Die Buchung dieses Upgrades wird in der Kostenübersicht explizit ausgewiesen.
§ 5 Bearbeitung und Veränderung des Materials
(1) Die gelieferten Bild- und Videodateien dürfen vom Auftraggeber nicht verändert, verfremdet oder in einer Weise genutzt werden, die dem Ansehen des Auftragnehmers schadet.
(2) Jede nachträgliche Bearbeitung durch Dritte (z. B. Filter, Retusche, Zuschnitte) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Eine gewerbliche Weitergabe oder der Weiterverkauf der erstellten Werke an Dritte ist ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet. Die private Weitergabe an Familie und Gäste ist ausdrücklich erlaubt.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer in Veröffentlichungen als Urheber zu nennen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Bereitstellung und Speicherung der Daten
(1) Der Auftraggeber erhält die final bearbeiteten Bild- und Videodateien ausschließlich in digitaler Form als hochauflösende JPEG-Dateien (bzw. MP4 bei Videos) über eine private Online-Galerie zum Download. Die Übergabe von physischen Datenträgern (z. B. USB-Sticks) oder gedruckten Fotos durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
(2) Die Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial) ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Originaldateien nach der Übergabe länger als 3 Monate zu speichern.
(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die sichere und dauerhafte Speicherung der übermittelten Dateien (z. B. durch eigene Backups). Eine erneute Bereitstellung durch den Auftragnehmer nach Ablauf der in Abs. 3 genannten Speicherfrist ist ausgeschlossen, da die Daten routinemäßig und unwiderruflich gelöscht werden.
(5) Künstlerische Gestaltungsfreiheit: Der Auftraggeber bestätigt, sich vor Vertragsabschluss mit dem fotografischen/videografischen Stil des Auftragnehmers vertraut gemacht zu haben. Dem Auftragnehmer obliegt bei der Ausführung des Auftrages die absolute künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit (z. B. Bildsprache, Color Grading, Schnitt). Reklamationen, die sich ausschließlich auf die künstlerische Gestaltung beziehen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Nachbearbeitung) zu tragen.
(6) Die Lieferzeit für Hochzeitsreportagen und/oder Hochzeitsvideos beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen nach dem Hochzeitstag. In Hochphasen (Hauptsaison) kann sich diese Zeit auf bis zu 10 Wochen verlängern. Der Auftragnehmer bemüht sich stets um eine schnellstmögliche Fertigstellung.
§ 7 Arbeitszeit und Verlängerung
(1) Die Zeit beginnt mit dem vereinbarten Eintreffen des Fotografen/Videografen am ersten Ort und endet nach Ablauf der gebuchten Stunden am letzten Ort. Fahrzeiten zwischen verschiedenen Locations während der Begleitung zählen zur Arbeitszeit.
(2) Pausen des Fotografen/Videografen (z. B. während des Essens) zählen zur Arbeitszeit.
(3) Wünscht der Auftraggeber am Tag der Veranstaltung spontan eine Verlängerung der Begleitung über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus, ist dies nach Absprache möglich. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Satz von 350,00 € berechnet. Diese Kosten werden nach der Hochzeit gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8 Reisekosten, Übernachtung und Spesen
(1) Die An- und Abreise innerhalb eines Umkreises von 50 km ab dem Wohnort des Auftragnehmers (München) ist im Paketpreis enthalten. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 0,50 € berechnet.
(2) Bei besonders langen Anfahrtswegen oder einem späten Ende der Begleitung behält sich der Auftragnehmer vor, zu seiner eigenen Sicherheit die Bereitstellung oder Übernahme der Kosten für eine Übernachtung (angemessenes Hotelzimmer der Mittelklasse, inkl. Frühstück) einzufordern. Die Notwendigkeit einer Übernachtung wird stets vorab individuell beurteilt und explizit im Angebot festgehalten.
(3) Bei einer Begleitung von mehr als 5 Stunden ist dem Auftragnehmer am Tag der Veranstaltung eine angemessene Verpflegung (Essen und alkoholfreie Getränke) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Verpflegung sollte idealerweise zeitgleich mit den Gästen stattfinden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer während der Essenspause in Reichweite des Geschehens (z. B. für Reden) platziert ist.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für technische Defekte oder höhere Gewalt (z. B. Wetter, Krankheit) übernimmt er keine Haftung.
(3) Für die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten Dritter ist der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für unsachgemäße Nutzung durch Dritte.
(5) Besondere Anforderungen an Datensicherung sind gesondert zu vereinbaren.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur bei rechtlicher Verpflichtung oder zur Vertragserfüllung.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung gespeicherter Daten.
§ 11 Motivwahl und fotografische Abdeckung
(1) Der Auftragnehmer dokumentiert die Veranstaltung nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen. Eine vollständige Abbildung aller anwesenden Personen, Programmpunkte oder Details kann dabei nicht garantiert werden.
(2) Da der Auftragnehmer in der Regel keine Kenntnis über individuelle Beziehungen, Prioritäten oder besondere Anforderungen des Auftraggebers oder seiner Gäste hat, wird keine Gewähr für die Abbildung bestimmter Personen, Gegenstände oder Abläufe übernommen, sofern diese nicht vorab schriftlich und konkret vereinbart wurden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Wünsche oder unerlässliche Motive spätestens vor Beginn des Auftrags schriftlich mitzuteilen, um deren Umsetzung im Rahmen des Möglichen zu gewährleisten.
(4) Einsatz von Drohnen (Luftaufnahmen): Sofern der Einsatz einer Drohne vertraglich vereinbart ist (z. B. bei Video-Paketen), weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass Drohnenflüge strengen Wetterbedingungen (z. B. Wind, Regen) sowie gesetzlichen und lokalen Bestimmungen unterliegen. Das Brautpaar ist verpflichtet, vorab die Erlaubnis für Drohnenflüge bei der jeweiligen Location einzuholen. Sollte ein Drohnenflug aufgrund von schlechtem Wetter, höherer Gewalt oder lokalen Flugverboten nicht möglich sein, stellt dies keinen Vertragsbruch dar und berechtigt nicht zur Preisminderung.
§ 12 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Vertragsanbahnung zugänglichen Informationen, insbesondere individuelle Angebote, Paketpreise, gewährte Rabatte sowie kreative Konzepte (z. B. Moodboards, Abläufe), streng vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte – insbesondere die Verbreitung im Internet, auf Social-Media-Plattformen, in Foren oder Gruppen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers strikt untersagt.
(3) Ausgenommen ist die Weitergabe an Personen, die unmittelbar in die Hochzeitsplanung oder deren Finanzierung involviert sind (z. B. Hochzeitsplaner, Eltern), sowie an rechtliche Berater. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Hochzeit bestehen.
§ 13 Mitwirkungspflichten und Hausrecht
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an allen Orten, an denen fotografiert oder gefilmt werden soll (z. B. Kirche, Standesamt, Location), die entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
(2) Einschränkungen der fotografischen oder videografischen Arbeit durch das Hausrecht (z. B. durch Pfarrer, Standesbeamte oder Location-Betreiber) gehen zulasten des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Preisminderung gegenüber dem Auftragnehmer besteht in diesem Fall nicht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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© 2026 Sebastian Wedding Photography
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